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Wurzelfüllungen - tote Zähne

Dr.Schüler lehnt Wurzelfüllungen ab, da tote Zähne  wahrscheinlich die Hauptbegünstiger chronischer Krankheiten sind.

Wenn die Zahnfäule (kariöser Erweichungsprozeß) bis zum Zahnmark (Zahnnerv) vorgedrungen ist, muß das Zahnmark in der Regel entfernt werden (Wurzelbehandlung, Nervbehandlung).


Risiken

Das Zahnmark hat die Aufgabe das Zahngewebe zu ernähren.
Nach der Wurzelbehandlung ist die Zahnwurzel tot. 
Die Fäulnis der im Wurzeldentin enthaltenen Eiweisse läßt u.a.

  • sehr giftige Schwefelverbindungen (Thioäther, Mercaptan, Schwefelwasserstoff) und
  • u.a. Bakterientoxine entstehen, 

welche über die Zahnwurzel quasi in den Kieferknochen injiziert werden und sich von dort

  • metastatisch in das Nervensystem,
  • die Nachbargewebe und
  • in den ganzen Körper verstreuen.

Diese Zahnherdgifte können u.a. den Stoffwechsel des Kieferknochens und des Gehirns schwerwiegend beeinträchtigen.

Das Verschlucken von "Leichengiften" (orale Aufnahme) kann u.a. zu Magen-Darmstörungen führen.

 

Vergrösserung

"Als man.. (um 1910).. mit dem Devitalisieren der Zahnwurzeln begann, ahnte niemand, dass man damit wohl die Hälfte oder mehr der Menschen dem Siechtum aussetzen würde. Rheuma ist ja nur eine der vielen Möglichkeiten des Fokalsiechtums. Es ist höchst notwendig jede Möglichkeit der Fokusbildung durch eingebrachte Fremdkörper abzuklären. Müsse man diese Frage bejahen, was ich für wahrscheinlich halte, würde sich einmal mehr das Janusgesicht unserer modernen Medizin zeigen. Trotz manch spektakulärer Leistung wird sie ungewollt, infolge ihres Eingreifens in den Mechanismus des Lebens, zur Krankheitsbereiterin. Leider ignoriert unsere heutige medizinische Wissenschaft eben viele Spätwirkungen ihrer Eingriffe, ebenso wie dies der Zahnheilkunde passiert ist." (zit.: Adolf Vögeli: Die rheumatischen Erkrankungen, 1961 Karl Haug Verlag ISBN 3-7760-0337-51961)

Tote Zähne - gefährlicher Unfug  - per Gesetz verbieten

"Jedenfalls kann man schon sagen, dass die Devitalisierung der Zähne unter allen Umständen wegen der regelmäßigen Spätfolgen verurteilt werden muß. Wenn dieser gefährliche Unfug nicht von selbst aufhört, sollten Gesetze dies verbieten oder die Zahnärzte verantwortlich gemacht werden für die Spätschäden. So würde dem Weiterbestehen dieser "Therapie" ein Riegel vorgeschoben. Ohne eine solch drastische Maßnahme wird man kaum auskommen, denn die Versuchung Zähne auch um den Preis der Devitalisation zu erhalten, ist eben zu groß. Da sind meist Zahnarzt und Patient der gleichen Meinung, außer denen, die die schädlichen Folgen dieser Methode an sich selbst erfahren haben." (zit.: Adolf Vögeli: Die rheumatischen Erkrankungen, 1961 Karl Haug Verlag ISBN 3-7760-0337-51961)

 

Abgesehen von Behandlungen zur Schmerzbeseitigung werden in der Praxis Dr. Schüler keine Wurzelkanalbehandlungen durchgeführt.

 

Die von der Schulzahnmedizin gelehrte Zahnerhaltung geht sogar soweit, daß wurzelbehandelte Zähne auch dann noch durch operative Eingriffe, sog. Wurzelspitzenresektionen erhalten werden, wenn sich bereits Eiter an der Wurzel gebildet hat.

Obwohl die Erhaltung wurzeltoter  Zähne seit vielen Jahrzehnten von Vertretern der Erfahrungsmedizin heftig kritisiert wird, wurde  bislang nicht der wissenschaftliche Beweis erbracht, daß wurzeltote Zähne keinen schädigenden Einfluß auf die Allgemeingesundheit haben.

Dr. Schüler fordert daher von der Politik,

im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung,

als ersten Schritt wenigstens die Wurzelspitzenresektionen zu verbieten.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Leichengift : "Im Umgang mit Leichen etwa in Bestattungsunternehmen gilt, dass eine schädliche Wirkung infolge Hautkontakt oder Einatmung von „Leichengift“ ausgeschlossen ist. Bei oraler Aufnahme, Injektion oder gewaltsamer Schädigung sind aber sehr wohl Erkrankungen möglich.

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